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BGH, 08.08.1973 - 2 StR 324/73 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundlage zur rechtswirksamen Vernichtung eines erklärten Rechtsmittelverzichts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 08.08.1973 - 2 StR 324/73
Auch wenn man die Verzichtserklärung, die der Angeklagte unmittelbar nach der Urteilsverkündung abgegeben hat (Bd. IV Bl. 710 d.A.), nicht als rechtswirksam ansieht (BGHSt 19, 101), so ist doch kein Grund ersichtlich, der den Rechtsmittelverzicht mit ausführlicher Begründung in dem Schreiben vom 3. Dezember 1972 (Bd. VI Bl. 934 d.A.) in Frage stellen könnte; denn der Rechtsmittelverzicht kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH vom 17. Juli 1959 - 5 StR 328/59; BGHSt 17, 14). - BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit …
Auszug aus BGH, 08.08.1973 - 2 StR 324/73
Auch wenn man die Verzichtserklärung, die der Angeklagte unmittelbar nach der Urteilsverkündung abgegeben hat (Bd. IV Bl. 710 d.A.), nicht als rechtswirksam ansieht (BGHSt 19, 101), so ist doch kein Grund ersichtlich, der den Rechtsmittelverzicht mit ausführlicher Begründung in dem Schreiben vom 3. Dezember 1972 (Bd. VI Bl. 934 d.A.) in Frage stellen könnte; denn der Rechtsmittelverzicht kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGH vom 17. Juli 1959 - 5 StR 328/59; BGHSt 17, 14).